Lizenzgebühren

Lizenzgebühren
I. Begriff:Die aus dem Lizenzvertrag zu zahlenden Entgelte für die Verwertung bes. von  Lizenzen und  Patenten.
II. Kostenrechnung:1. Regelmäßig wiederkehrende, meist mit der Beschäftigung steigende oder fallende Zahlungen werden i.d.R. als  Sondereinzelkosten der Fertigung bzw., falls nach Umsatz abgerechnet wird, als  Sondereinzelkosten des Vertriebs erfasst.
- 2. Einmalige Zahlungen werden aktiviert und die in ihrer Höhe von der Lizenzdauer abhängigen, daraus resultierenden Abschreibungsbeträge ( Abschreibung) in die Kostenrechnung übernommen.
III. Umsatzsteuerrecht:Der Lizenzgeber erbringt mit der Überlassung eines Patents, Warenzeichens etc. zur Verwertung durch den Lizenznehmer eine  sonstige Leistung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Sie ist steuerpflichtig, sofern sie im Inland erbracht wird; der Ort der sonstigen Leistung ist i.d.R. dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
- Mit der Lizenz verbundene, entgeltliche Nebenleistungen, wie z.B. die sachgemäße Erteilung von Rat- und Verbesserungsvorschlägen, werden wie die Hauptleistung behandelt.

Lexikon der Economics. 2013.

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