- Lizenzgebühren
- I. Begriff:Die aus dem Lizenzvertrag zu zahlenden Entgelte für die Verwertung bes. von ⇡ Lizenzen und ⇡ Patenten.II. Kostenrechnung:1. Regelmäßig wiederkehrende, meist mit der Beschäftigung steigende oder fallende Zahlungen werden i.d.R. als ⇡ Sondereinzelkosten der Fertigung bzw., falls nach Umsatz abgerechnet wird, als ⇡ Sondereinzelkosten des Vertriebs erfasst.- 2. Einmalige Zahlungen werden aktiviert und die in ihrer Höhe von der Lizenzdauer abhängigen, daraus resultierenden Abschreibungsbeträge (⇡ Abschreibung) in die Kostenrechnung übernommen.III. Umsatzsteuerrecht:Der Lizenzgeber erbringt mit der Überlassung eines Patents, Warenzeichens etc. zur Verwertung durch den Lizenznehmer eine ⇡ sonstige Leistung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Sie ist steuerpflichtig, sofern sie im Inland erbracht wird; der Ort der sonstigen Leistung ist i.d.R. dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.- Mit der Lizenz verbundene, entgeltliche Nebenleistungen, wie z.B. die sachgemäße Erteilung von Rat- und Verbesserungsvorschlägen, werden wie die Hauptleistung behandelt.
Lexikon der Economics. 2013.